[Reseller] Hostingvertrag
Purodha Blissenbach
reseller@hostsharing.net
Fri, 3 Dec 2004 23:46:04 +0100
Sacha Vorbeck schrieb am 03.12.2004
> Ist so ein Mustervertrag hier:
> http://www.anwalt-suchservice.de/ratgeber/formulare_vertraege/computer_internet/computer_website_hostingvertrag.htm
> ausreichend dafür?
Kann ich nicht sagen, weil mir die Zeit zum Lesen fehlt :-((
Aber folgendes musst notwendigerweise tun (und der Kunde wird Dich
dafuer hassen, dass er so viel lesen und verstehen muss)
- Die Bedingungen, zu denen Hosthsaring "liefert" und Deine
Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, an den Kunden
weiterreichen mit Quellenangabe, als Vertragsbestandteil.
AGB, BO, usw.
- Das gleiche fuer die Bedingungen der NICs (ich wuerde es
allgemein machen, aber besser:) indem Du alle einzeln
aufzaehlst von denen der Kunde Domains hat, und auf die
aktuell gueltigen Bdingungen verweist (das sind in der Regel
zwei bis drei Dokumente pro NIC)
- bei alledem immer vereinbaren, dass jederzeit die aktuellen
Fassungen gelten !
- Deine Haftung begrenzen, fuer die Leistungen, die Du nicht
selber erbringt, auf die Leistungen (Schadensersatz / Kulanz),
die ggf. vom Leistungserbringer geleistet werden, zu dem
Zeitpunkt, wo sie geleistet werden, die Du durchzureichen
vereinbarst, und der Kunde ist verpflichtet bei der Durchsetzung
mitzuwirken.
- Wenn gewuenscht und noetig, Verschwiegenheit zusichern.
- gemeinam feststellen, dass ihr beide nicht fuer dir
verfuegbarkeit von Verbindungen, Leitungen, des Internet
als Ganzes und auch nicht fuer die Integritaet der ueber das
Netz transpoertierten Daten verantwortlich seid.
- Den Kunden verpflichten, dass er alle aktuellen und kuenftigen
Bestimmungen, Gesetze, behoerdlichen Anweisungen usw. beachten
(und kennen) wird und Dich von allen Schaeden / Pflichten
freistellt, die sich daraus ergeben, wenn er das nicht tut.
- Fuer das, war Du fuer ihn tun willst, rate ich dazu moeglichst
praezise genau das aufzuschreiben und dafuer ggf. einen Preis
unabhaengig vom Rest zu vereinbaren, so dass Du Preisaenderungen
bei andern ungeniert weiterreichen kannst.
Ggf. bezeichne auch genau, was er von Hostsharing kriegt (also
z.B. 1 DW/E Paket mit 2048 Mb Zusatzspeicher und zusatz-Traffic je nach
Verbrauch)
Wenn es unspezifische Dinge gibt - "Wartungsarbeiten, Betreuung" - dann
vereinbart eine (maximale) Zeit pro Woche oder Monat und einen
Stundensatz. Viele lassen sich auch nicht abgerufene Zeit
bezahlen. Viele machen auch einen Durchschnittswert ("5 Stunden
pro Woche im Jahresmittel") aus und begrenzen das kurzfristig
nach oben ("jedoch nicht mehr als 2 Tage a max. je 10 Stunden
innerhalb einer Woche)
Das ist, was mir so spontan einfaellt.
Gruesse von Purodha - e-mail: <bli00@hostsharing.net>