[Reseller] Hostingvertrag

Jörg Rathlev reseller@hostsharing.net
Fri, 03 Dec 2004 21:25:58 +0100


Hallo Sascha,

> ich habe jetzt zum ersten Mal einen Kunden, dem ich TYPO3-Webhosting
> mit hostsharing als Reseller anbieten möchte.

Glückwunsch!

> Er soll eine monatliche Gebühr für Hosting und Supportleistungen
> bezahlen aber ich möchte die Haftung für Serverausfälle usw.
> ausschliessen.

So geht das aber nicht. Was würdest du sagen, wenn der Kunde jetzt
umgekehrt sagt: ich möchte die Serverleistung bekommen aber die Haftung
für Zahlungsausfälle, -verzug etc. ausschließen? Zumindest die
Erbringung der vertraglichen Hauptleistungen musst du schon garantieren,
und auch die Haftung für Schäden, wenn du sie nicht erbringst, kannst du
in der Regel nicht wirksam ausschließen.

> Ist so ein Mustervertrag hier: 
> http://www.anwalt-suchservice.de/ratgeber/formulare_vertraege/computer_=
internet/computer_website_hostingvertrag.htm 
> 
> ausreichend dafür? Oder müssen noch andere Dinge berücksichtigt
> werden?

Die Haftung wird da überhaupt nicht begrenzt ("Gewährleistung und
Haftung erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen."). Auch sonst fällt
mir z.B. gleich in § 1 auf, dass sich der Provider da zur Anmeldung
einer IP-Nummer verpflichtet -- bei Hostsharing bekommst du aber keine
eigene IP-Nummer. (Abgesehen davon halte ich es für eine unsinnige
Verpflichtung, weil es den Kunden vermutlich überhaupt nicht
interessiert, wie die Leistung technisch umgesetzt wird.)

Die von dir zu erbringenden Leistungen sollten schon so beschrieben
sein, wie du sie auch wirklich erbringen willst -- in diesem Fall also
den Betrieb einer Website mit Typo3.

Außerdem solltest du darauf achten, alle Einschränkungen, die für die
Nutzung der Hostsharing-Dienste gelten (Betriebsordnung, AGB), auch an
deinen Kunden "durchzureichen". (BTW, die neuen AGB und die neue BO
scheinen noch nicht auf der Website zu sein!?)

Dass unter dem Mustervertrag druntersteht, dass er nicht als AGB gedacht
ist, hast du gesehen?


Gruß
Jörg