Re[2]: [Reseller] BO vs. AGB
Jörg Rathlev
reseller@hostsharing.net
Tue, 22 Jul 2003 13:59:40 +0200
> > § 15: Der Nutzer hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen
> > Anspruch auf eine eigene IP-Adresse,
>
> > ... ein kostenloses Mittagessen oder sonstige Dinge, die wir
> > sowieso nie versprochen haben. Wieso soll ich in einen Vertrag
> > alles reinschreiben, wozu ich mich _nicht_ verpflichte?
>
> Weil es sein kann, dass das "ueblich" ist
Ja, ist es in diesem Fall aber nicht.
Was die unkundigen Richter betrifft, vor denen kann man sich sowieso
nicht 100%ig schützen, und falls ein solcher zu der Auffassung kommen
sollte, eigene IP-Adressen seien üblich, würde er die entsprechende
AGB-Klausel wohl konsequenterweise sowieso für überraschend und damit
umwirksam erklären.
Gruß
Jörg