Re[2]: [Reseller] BO vs. AGB

Jörg Rathlev reseller@hostsharing.net
Tue, 22 Jul 2003 13:59:40 +0200


> >    § 15: Der Nutzer hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen
> >    Anspruch auf eine eigene IP-Adresse,
> 
> > ... ein kostenloses Mittagessen oder sonstige Dinge, die wir
> > sowieso nie versprochen haben.  Wieso soll ich in einen Vertrag
> > alles reinschreiben, wozu ich mich _nicht_ verpflichte?
> 
> Weil es sein kann, dass das "ueblich" ist

Ja, ist es in diesem Fall aber nicht.

Was die unkundigen Richter betrifft, vor denen kann man sich sowieso
nicht 100%ig schützen, und falls ein solcher zu der Auffassung kommen
sollte, eigene IP-Adressen seien üblich, würde er die entsprechende
AGB-Klausel wohl konsequenterweise sowieso für überraschend und damit
umwirksam erklären.


Gruß
Jörg