[Reseller] BO vs. AGB

Jörg Rathlev reseller@hostsharing.net
Tue, 22 Jul 2003 12:46:16 +0200


> Worin siehst du den im konkreten Beispiel den Unterschied zwischen
> Beschreibung und Regelung. (Es wird "beschrieben", wie hier alles
> "geregelt" ist.)

Grundsätzlich ist alles verdächtig, was keine Leistung sondern die
Technik beschreibt, und alle Sätze in denen Wörter wie "kann",
"könnte", "Möglichkeit" etc. vorkommen.

Zum Beispiel Abschnitt III, Leistungen und Entgelte:

  § 14: Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils gültigen
  Leistungsbeschreibungen. Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweils
  gültigen Tarif.

Ok.

   § 15: Der Nutzer hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen
   Anspruch auf eine eigene IP-Adresse,

... ein kostenloses Mittagessen oder sonstige Dinge, die wir sowieso
nie versprochen haben.  Wieso soll ich in einen Vertrag alles
reinschreiben, wozu ich mich _nicht_ verpflichte?

   § 16: Grundsätzlich werden nur elektronische Rechnungen
   ausgestellt, zusätzlich eine Jahresabrechnung. Schriftliche Monats-
   oder Einzelrechnungen können gegen ausgewiesenes Entgelt
   angefordert werden.

Satz 2 ist eindeutig nur eine Erläuterung.  Die Jahresabrechnung habe
ich auch noch nie gesehen.

   § 17: [...] Hostsharing legt es den Direktkunden nahe, dieses
   Sonderkündigungsrecht an ihre Kunden weiterzugeben. Jede Änderung
   des Tarifs und des Leistungsumfangs wird gemäß § 82 bekanntgegeben.

Eindeutig nur eine Erläuterung.  Der erste zitierte Satz ist eine
Empfehlung, und die Bekanntgabe ist schon in § 3 geregelt.

   § 18: Der Direktkunde ist auch für Entgelte, die andere Personen
   befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen,
   verantwortlich, es sei denn, der Direktkunde hat dies nicht zu
   vertreten. Dem Direktkunden obliegt der Nachweis, dass er dies
   nicht zu vertreten hat.

"Befugt oder unbefugt" ist eine Erläuterung, letztendlich sagt es
nichts weiter aus als "immer" (man könnte sicherheitshalber auch
schreiben: "befugt oder unbefugt, tags oder nachts, bei jedem
Wetter...").  Der Rest des Paragraphen ist auch unsinnig: "Der Kunde
ist verantwortlich, es sei denn er ist nicht verantwortlich".  Ähh,
ja.  Wenn man hinter "verantwortlich" einfach den Paragraphen beendet
hätte, wäre auch genau das gewünschte erreicht worden (glaube
ich... IANAL).

Also Abschnitt III in neuer Fassung:

   § 14: Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils gültigen
   Leistungsbeschreibungen. Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweils
   gültigen Tarif.

   § 16: Der Kunde erhält nur eine elektronische Rechnung.

   § 17: Hostsharing behält sich eine Änderung der Tarife vor,
   Änderungen werden mit einer Frist von 3 Monaten
   endgültig. Innerhalb dieser Frist haben Direktkunden ein
   Sonderkündigungsrecht.

   § 18: Der Direktkunde ist auch für Entgelte, die andere Personen
   über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich.

Jetzt kommen noch die sprachlichen Fragen: werden Änderungen
"endgültig" oder doch besser "wirksam", was bedeutet "Entgelte
verursachen" und kann man für Entgelte überhaupt verantwortlich sein
oder doch nur für die Zahlung der Entgelte, etc. :-)


Gruß
Jörg