[Reseller] Rechnung vs. Ust.-Voranmeldung

Bastian Dombret reseller@hostsharing.net
Thu, 14 Aug 2003 12:04:28 +0200


Hallo zusammen,

ich habe das Thema auch mal kurz mit unserem Steuerberater diskutiert -
von dieser Seite zwei zusätzliche Inputs:

Speziell in unserem immateriellen Geschäftsfeld Hosting wird der
Erbringungszeitraum der Leistungen nicht unwesentlich davon bestimmt,
wann wir die Leistung fakturieren (sofern wir das nicht zusätzlich
schuldhaft verzögern). Selbst wenn wir das Hosting für Juli meinetwegen
erst im September abrechnen (vorausgesetzt, dass die Rechnungshöhe
vorher gar nicht bekannt sein kann), lässt sich dies problemlos mit
auswertungsbedingten Verzögerungen begründen. Ein Betriebsprüfer wird
i.d.R. Schwierigkeiten haben, hier anderes zu beweisen.

Punkt 2: Selbst wenn die vereinnahmte MwSt für Hosting-Leistungen mal
ein paar Hundert Euro ausmachen sollte (und das braucht schon viele
Pakete), sieht das das Finanzamt - zumindest unseres - aufgrund der
geringen Betragshöhe sehr gelassen. Wir wollen ja keine Steuer
hinterziehen sondern führen umgehend ab, sobald wir in der Lage sind,
die Betragshöhe zuverlässig zu ermitteln.

Viele Grüße,

Bastian