[Reseller] Rechnung vs. Ust.-Voranmeldung

Michael Hierweck reseller@hostsharing.net
12 Aug 2003 08:19:39 +0200


On Die, 2003-08-12 at 07:24, Michael Hoennig wrote:
> Hallo Michael,
> 
> ich sehe nicht im geringsten, warum es einfacher ist, die Leistungen der
> HS Rechnung zu entnehmen als diese selbst auszurechnen. Ich habe den
> Eindruck, es ist andersherum. Somit stellt sich das Problem für mich
> nicht.
> 
> Frag doch mal einfach beim Finanzamt, wie du es machen sollst, wenn du di=
e
> Rechnung über die wiederverkauften Leistungen, sagen wir mal, erst Mona=
te
> später bekommen würdest, z.B. als Quartalsabrechnung. Oder eben
> prinzipbedingt erst 14 Tage nach Monatsende.

Wir versuchen das per Dauerfristverlängerung zu entschärfen.

Die "Grundgebühren" für die Pakete sind uns natürlich bekannt. Woher
können wir denn den am (sagen wir mal 1., 2. oder 3. eines Monats) den
maßgeblichen Traffic (Overtraffic) entnehmen?

Viele Grüße

Michael