[Reseller] Rechnung vs. Ust.-Voranmeldung
Michael Hoennig
reseller@hostsharing.net
Tue, 12 Aug 2003 07:24:10 +0200
Hallo Michael,
ich sehe nicht im geringsten, warum es einfacher ist, die Leistungen der
HS Rechnung zu entnehmen als diese selbst auszurechnen. Ich habe den
Eindruck, es ist andersherum. Somit stellt sich das Problem für mich
nicht.
Frag doch mal einfach beim Finanzamt, wie du es machen sollst, wenn du die
Rechnung über die wiederverkauften Leistungen, sagen wir mal, erst Monate
später bekommen würdest, z.B. als Quartalsabrechnung. Oder eben
prinzipbedingt erst 14 Tage nach Monatsende.
Alles Gute wünscht
Michael
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