[Reseller] Rechnung vs. Ust.-Voranmeldung

Michael Hierweck reseller@hostsharing.net
07 Aug 2003 18:13:52 +0200


Hallo,

wie löst ihr diesen "Konflikt"?

Wir, das EDV-Serviceteam, haben im Juli Leistungen für Kunden durch
Wiederverkauf von Leistungen erbracht. Wir dachten daran, die erbrachten
Leistungen der Hostsharing'schen Rechnung zu entnehmen; da wir bestimmte
Leistungen, wie Over-Traffic oder gar erschlichenen Traffic mit
Stragebühr (siehe BO) über falsche IP, wenn überhaupt, nur aufwendig
feststellen selbst können. Es ist einfach übersichtlicher und
eindeutiger für uns der Hostsharing-Rechnung zu entnehmen, was ein Kunde
erhalten hat, statt selbst Logfiles etc. auszuwerten.

Nun besteht aber IMHO (bin kein Steuerexperte) folgendes zeitliches
Problem:

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats fällig.
(Ich hoffe wir bekommen die Dauerfristverlängerung durch, dann würde
sich das entspannen.) In dieser Voranmeldung ist die Ust. aus den
erbrachten(!) Leistungen zu benennen, die wir mangels Abrechnung durch
Hostsharing noch gar nicht genau kennen - egal, ob wir sie dem Kunden
bereits in Rechnung gestellt haben oder nicht.

Wie macht ihr das?

Viele Grüße

Michael





-- 
Michael Hierweck
EDV-Serviceteam
http://www.edv-serviceteam.net