> > Verständlich müssen die AGB sowieso sein. > > LOL! > > Das kann jetzt wieder nur ein Jurist schreiben. Jurist bin ich zwar nicht, aber das steht seit Anfang des Jahres sogar im Gesetz: "Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist." (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) Jörg