[Reseller] Vertraege
Jörg Rathlev
reseller@hostsharing.net
Tue, 18 Jun 2002 01:50:56 +0200
> > Such' z.B. mal bei Google nach "haftung ausschluß agb bgh" oder
> > ähnlichen Stichworten, der BGH hat eine sehr
> > verbraucherfreundliche Auffasung von "Interpretationssache"...
>
> Wir stehen auch sicher auf der Abschussliste des
> Verbraucherschutzvereins ganz oben. Zumal wir nur Geschäfte mit
> Mitglieder machen (ausser zur Werbung) ;-)
Ja, aber die AGB würden ja von anderen Providern übernommen, die
teilweise ein weniger kundenfreundliches Gesamtkonzept haben.
> > Jain. Mal ein Beispiel:
> >
> > "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige
> > Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum
> > ... Online-Service möglich."
> >
> > verstößt laut Auffassung des BGH gegen das Verbot, sich von =
einer
> > Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit freizuzeichnen.
> >
> > Quelle: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex3/vo72878.htm
>
> Falsch. Das gilt nur, wenn man keinen konkreten Zahlen nennt. Und
> warum haben wir z.B. wohl die Verfügbarkeitsregel mit konkreter
> Angabe der Prozentwerte und Erstattung der Kosten für die Tage an
> denen wir down sind, mit aufgneommen? Genau darum!
Ich habe nicht gesagt, daß deshalb *unsere* BO unwirksam ist. Ich
wollte nur sagen, daß es nicht so ganz einfach ist, den Verboten
auszuweichen. Ich hätte die obige Klausel zum Beispiel nie für einen
Haftungsausschluß gehalten, sondern für die Nennung einer technisch
sowieso selbstverständlichen Tatsache in den AGB, weil ich gar nicht
darauf gekommen wäre, zu unterstellen, daß damit auch eine Haftung bei
vorsätzlicher Nichtverfügbarkeit ausgeschlossen werden soll.
Jörg