Re[2]: [Reseller] Vertraege
Jörg Rathlev
reseller@hostsharing.net
Tue, 18 Jun 2002 01:48:03 +0200
> > "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige
> > Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum
> > ... Online-Service möglich."
>
> > verstößt laut Auffassung des BGH gegen das Verbot, sich von =
einer
> > Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit freizuzeichnen.
>
> > Quelle: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex3/vo72878.htm
>
> Bringen die Richter ihre Autos nie zur Inspektion/Wartung ?
> Das tun sie doch vorsaetzlich !
> Wie stellen sie sich das vor, wie wir das handhaben sollen ?
Dem BGH ging es soweit ich die Urteilsbegründung überhaupt verstehe
vor allem darum, daß die Klausel nicht nach der Ursache der
Nichtverfügbarkeit differenziert.
Zitat: "Anders als das Berufungsgericht meint, erfaßt der
undifferenzierte Wortlaut der Klausel nicht nur Zugangsunterbrechungen
und -beschränkungen, die die Beklagte nicht zu vertreten hat oder die
auch im Interesse der Kunden erfolgen. Nach Ziffer 9 Satz 2 der
Besonderen Bedingungen können zeitweilige Zugangsbeschränkungen und
-unterbrechungen nicht nur auf höherer Gewalt oder Änderungen an
technischen Anlagen, sondern auch auf sonstigen Maßnahmen
bzw. sonstigen Vorkommnissen beruhen. Dabei werden als Beispiele
sonstiger Maßnahmen lediglich Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
genannt, ohne daß ein Verschulden der Beklagten als Anlaß für solche
Arbeiten oder für andere, nicht ausdrücklich genannte Maßnahmen
ausgeschlossen wird. Auch die beispielhafte Erläuterung der sonstigen
Vorkommnisse mit einer Überlastung der Telekommunikationsnetze
schließt andere, von der Beklagten verschuldete Vorkommnisse nicht
aus."
Wenn du den Server also absichtlich kaputtmachst, kannst du nicht
anschließend behaupten, daß er der Betrieb "aus technischen Gründen
zeitweilig unterbrochen" ist und das nach den AGB zulässig sei. Jeder
normale Mensch (bzw. jeder Techniker ;-)) würde jetzt sagen: "so ist
die Klausel ja auch nicht gemeint", aber der BGH überprüft die
Zulässigkeit eben an der kundenfeindlichsten Auslegung :-(
> - Wie vermeidet man, dass Klauseln "Ueberraschend" sind ?
Überraschend ist kaum etwas. Die meisten Klauseln werden gestrichen,
weil sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
> Einzeln vom Kunden gegenzeichnen lassen, dass er sie gelesen
> und verstanden hat, nach entsprechender Erlaeuterung ?
Verständlich müssen die AGB sowieso sein.
Jörg