[Reseller] Vertraege
Michael Hoennig
reseller@hostsharing.net
Mon, 17 Jun 2002 19:53:19 +0200
Hi Jörg,
> > wer redet von empfehlen? Wenn überhaupt dachte ich an eine
> > Bereitstellung in Form eines "SourceForge für Verträge" etc.
>
> Dann kann man doch auch einfach auf die Websites der Reseller gehen
> und abschreiben ;-)
wenn die das erlauben, dann ja.
> > §307 (Inhaltskontrolle - z.B. überraschende Klausen) ist sicher oft
> > Interpretationssache, aber fiese Fallstricke sollte man in so einer
> > allgemeinen AGB eh vermeiden.
>
> Such' z.B. mal bei Google nach "haftung ausschluß agb bgh" oder
> ähnlichen Stichworten, der BGH hat eine sehr verbraucherfreundliche
> Auffasung von "Interpretationssache"...
Wir stehen auch sicher auf der Abschussliste des Verbraucherschutzvereins
ganz oben. Zumal wir nur Geschäfte mit Mitglieder machen (ausser zur
Werbung) ;-)
> > §308 und §309 (Klauselverbote) sollten sich einfach vermeiden
> > lassen.
>
> Jain. Mal ein Beispiel:
>
> "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige
> Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum ... Online-Service
> möglich."
>
> verstößt laut Auffassung des BGH gegen das Verbot, sich von einer
> Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit freizuzeichnen.
>
> Quelle: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex3/vo72878.htm
Falsch. Das gilt nur, wenn man keinen konkreten Zahlen nennt. Und warum
haben wir z.B. wohl die Verfügbarkeitsregel mit konkreter Angabe der
Prozentwerte und Erstattung der Kosten für die Tage an denen wir down
sind, mit aufgneommen? Genau darum!
Alles Gute wünscht
Michael
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