Re[2]: [Reseller] Vertraege
Purodha Blissenbach
reseller@hostsharing.net
Mon, 17 Jun 2002 19:23:14 +0200
Jörg Rathlev <joerg@jrsoftware.de> schrieb am 17.06.2002
> Jain. Mal ein Beispiel:
> "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige
> Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum ... Online-Service
> möglich."
> verstößt laut Auffassung des BGH gegen das Verbot, sich von einer
> Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit freizuzeichnen.
> Quelle: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex3/vo72878.htm
Bringen die Richter ihre Autos nie zur Inspektion/Wartung ?
Das tun sie doch vorsaetzlich !
Wie stellen sie sich das vor, wie wir das handhaben sollen ?
Frage an den Juisten:
- Wie vermeidet man, dass Klauseln "Ueberraschend" sind ?
Einzeln vom Kunden gegenzeichnen lassen, dass er sie gelesen
und verstanden hat, nach entsprechender Erlaeuterung ?
- Die meisten werden sich bedanken, wenn sie n mal unterschreien
sollen ...
Gruesse von Purodha - e-mail: <bli00@hostsharing.net>