[Reseller] Vertraege

Jörg Rathlev reseller@hostsharing.net
Mon, 17 Jun 2002 19:19:47 +0200


> wer redet von empfehlen? Wenn überhaupt dachte ich an eine
> Bereitstellung in Form eines "SourceForge für Verträge" etc.

Dann kann man doch auch einfach auf die Websites der Reseller gehen
und abschreiben ;-)


> Alternativ sprachen wir eh schonmal von einer Hostsharing AGB/BO
> Trennung, bei der dann zumindest die BO in großen Teilen von
> Resellern übernommen werden könnte - ohne dass wir dies empfehlen.

Doch, eigentlich wollten wir sie sogar zwingen, die BO (mindestens
sinngemäß) zu übernehmen :-).  Das ist aber trotzdem etwas anderes:
wer unsere Leistungen weiterverkauft, muß halt auch unsere
Einschränkungen weitergeben.  Das ist eigentlich sowieso klar.


> §307 (Inhaltskontrolle - z.B. überraschende Klausen) ist sicher =
oft
> Interpretationssache, aber fiese Fallstricke sollte man in so einer
> allgemeinen AGB eh vermeiden.

Such' z.B. mal bei Google nach "haftung ausschluß agb bgh" oder
ähnlichen Stichworten, der BGH hat eine sehr verbraucherfreundliche
Auffasung von "Interpretationssache"...


> §308 und §309 (Klauselverbote) sollten sich einfach vermeiden
> lassen.

Jain.  Mal ein Beispiel:

"Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige
Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum ... Online-Service
möglich."

verstößt laut Auffassung des BGH gegen das Verbot, sich von einer
Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit freizuzeichnen.

Quelle: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex3/vo72878.htm


Jörg