[Reseller] Vertraege

Michael Hoennig reseller@hostsharing.net
Mon, 17 Jun 2002 18:39:59 +0200


Hi Jörg,

> > > Wegen unzulässiger Bestimmungen in den Muster-AGB.
> > 
> > in Bestimmungen von AGB, die wir selbst nichtmal anwenden? 
> > 
> > Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das geschehen?
> 
> § 1 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen
> Verstößen (UKlaG):
> 
> "Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§
> 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet
> oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf
> Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch
> genommen werden."
> 
> Gab es früher auch gleichbedeutend im AGB-Gesetz.

wer redet von empfehlen? Wenn überhaupt dachte ich an eine Bereitstellung
in Form eines "SourceForge für Verträge" etc. Alternativ sprachen wir eh
schonmal von einer Hostsharing AGB/BO Trennung, bei der dann zumindest die
BO in großen Teilen von Resellern übernommen werden könnte - ohne dass wir
dies empfehlen.

§307 (Inhaltskontrolle - z.B. überraschende Klausen) ist sicher oft
Interpretationssache, aber fiese Fallstricke sollte man in so einer
allgemeinen AGB eh vermeiden. 

§308 und §309 (Klauselverbote) sollten sich einfach vermeiden lassen.

Alles Gute wünscht
	Michael

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