[Reseller] Vertraege
Jörg Rathlev
reseller@hostsharing.net
Mon, 17 Jun 2002 18:17:21 +0200
> > Wegen unzulässiger Bestimmungen in den Muster-AGB.
>
> in Bestimmungen von AGB, die wir selbst nichtmal anwenden?
>
> Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das geschehen?
§ 1 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen
Verstößen (UKlaG):
"Wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§
307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unwirksam sind, verwendet
oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, kann auf
Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch
genommen werden."
Gab es früher auch gleichbedeutend im AGB-Gesetz.
Jörg