[Reseller] Re: Einige allgemeine Fragen zum Reselling

Purodha Blissenbach reseller@hostsharing.net
Wed, 24 Jul 2002 08:30:13 +0200


Michael Hoennig <michael@hostsharing.net> schrieb am 23.07.2002

> Wenn du Dipl. Informatiker bist, hast du eine Chance, als Freiberufler
> durchzugehen, dann sparst du dir die Gewerbesteuer,

Freiberufler kann sein,
  - wer per qualifiziernder Ausbidung in der
    Lage ist, eigenstaendig zu arbeiten (einschl. Mitarbeiter zu
    leiten)
  - das in seiner Qualifikation tut
  - und nicht Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe oder Handel treibt.

Ich vermute, dass reselling von den Finanzaemtern so nahe am
Handel gesehen werden wird, dass man - will man Freiberufler sein -
sich tunlichst eine added value aussuchen, auf die Fahnen und in
die Prospekte schreiben sollte, der eindeutig _nur_ mit der
eigenen Qualifikation denkbar ist, und das Reselling als das
wertmaessig geringeres "Anhaengsel" darstellen, das sozusagen
das Angebot "nur" abrundet.

Selbst wenn das dann mal einzwei Jahre andersherum rauskommt,
ist halt die eigene Prognose nicht eingetroffen. Hm.

Wichtig ist, sowas _von_ _Anfang_ _an_ richtig zu machen!

Und dann kannst Du noch mit der Buchfuehrung tricksen:
- Der Aufbau Deiner Software, die Dir Dein Reselling ueberhaupt
  ermoeglicht, verschlingt erst mal 77.89 % Deiner Einnahmen
  aus dem reselling - ueber Jahre - und natuerlich machst Du
  die in Eigenleistung, quasi als Investition.
  Wertmaessig keine Aenderung, aber Dein freiberuflicher
  Anteil ist auf einmal weit ueber 80% (Du hast ja noch den
            en
  einen oder andern sonstigen freiberuflichen Auftrag gebucht)
  Dein Steuerberater wird Dir raten.  Finde einen, der sich
  da auskennt (:und Deinen Sachbarbeiter im FA kennt:)
  
>>    - Was kostet das?

  Um einige Beratungen wirst Du kaum herumkommen. Steuer kannst
  Du selber machen, aber eine ausfuehrliche gute Beratung zum
  Einsteg solltest Du Dir goennen, wenn Du nicht vom Fach bist.

  Du solltest Dir einen 'unparteiischen' Versicherungsmakler
  kommen lassen - Du musst nix abschliessen, aber solltest wissen,
  wo Du Dich versichern kannst / musst / solltest / koenntest,
  und was das kostet.
  
  Beim Vertraege-Formulieren kann es sehr nutzlich sein, die
  mit einem Juristen durchzugehen, der ueber praktische Erfahrung
  in dem gebiet verfuegen sollte. Das ist normalerweise teuer.
  Versuche, einen Beratungssatz auf Stundenbasis (z.B. 150 Euro/h)
  auszumachen, die Honorierung nach BRAGebO wird hoechst
  vermutlich noch viel teuerer!) Pruefe vorab, dass der Mensch
  _wirklich_ Ahnung von der Materie hat, davon gibts nicht viele.
  
> Ja nach Ortsamt ein paar Zehner für den Gewerbeschein. Was ein e.K.
> kostet, weiss ich nicht, könnte aber morgen einen Kollegen fragen.

  Der e.K. setzt doch einige Qualifikation voraus. Grosse
  Vorsicht, falls die nicht wirklich vorhanden ist, das kann ganz
  erhebliche Nachteile bei Streit und auch bei der taeglichen
  Geschaeftsfuehrung mit sich bringen!

>>    - Was für Pflichten sind damit verbunden? (Buchführung, etc.)

  Ueber die Anforderungen des Finanzamtes gibt dasselbe auch
  Auskunft.  Nicht abwimmeln lassen, die MA sind faul oder
  fuehlen sich ueberlastet, muessen aber korrekte Auskunft geben,
  haften nicht fuer Luegen, Irrtum und Schlamperei.

  Es kann sinnvoll sein, telefonsiche Auskuenfte unter einem
  falschen Namen (aber beim _richtigen_ Sachbearbeiter!)
  einzuholen (Tipp vom Steuerberater) Fragen unbedingt gut
  vorbereiten, also die richtigen Fach-Stichworte nennen,
  sonst sind Antworten nix wert.
  
>> 2. Wie steht man haftungsmäßig als Reseller da?
>>    - Z.B. wenn jemand auf Grund eines ausfalles der HS-Servers
>>      Schadenersatz fordert...

Wenn Du darauf achtest, dass Deine Kunden _wissen_ (i.e.
unterschreiben) dass Du nur die Rechte, die Dir zustehen,
weiterverkaufst, dann muss sich die Haftung in Grenzen halten
lassen - schliesse aus, dass Du fuer mehr einstehst, als Du
von Vorlieferanten bekommst und bei Zweifeln (z.B. welcher
Vorlieferant eigentlich in Anspruch zu nehmen sei) gib dem
Kunden nur einen Anspruch gegen Dich, der sich an dem _faktisch_
von Dir Durchgesetzten orientiert.  Zudem kannst Du ihm noch
das Recht einraeumen, selber taetig zu werden und Forderungen
an Deine Lieferanten direkt zu stellen (kenne viele Faelle, in
denen sowas ein Verkaufsargument war und keinen, in denen es
gemacht worden waere, leave alone mit Erfolg) Dein Anwalt wird
Dich beraten ...

Du kannst Dich versichern ...

Hier ist imho das O&A richtig formulierte Vertraege.

Gruesse von Purodha - e-mail: <bli00@hostsharing.net>