[Reseller] Re: Einige allgemeine Fragen zum Reselling
Michael Hoennig
reseller@hostsharing.net
Fri, 2 Aug 2002 21:38:15 +0200
Hi Michael,
> > Nope. Gewerbe hat vor allem etwas mit regelmäßiger Tätigkeit zu tun,
> > weniger mit Gewinn machen.
>
> Eine Gewinnerzielungsabsicht ist schon Voraussetzung für ein Gewerbe.
> Spätestens, wenn man bei kleinem Umsatz Verluste macht, kriegt man das
> vom FA vorgehalten.
Hostsharing hat auch keine Gewinnerzielungsabsicht, weil wir ja (fast) nur
Mitgliedergeschäfte machen. Du sagst also damit, dass Hostsharing kein
Gewerbe betreibt? Das gilt auch z.B. für die DENIC - auch wenn die minimal
Nicht-Mitgliedergeschäfte betreiben.
Wenns hart auf hart kommt wird das "gewerblich" auch gerne so ausgelegt,
wie es dem jeweiligen Richter passt. Jemand zeigt Banner auf seiner
ansonsten privaten Website und heisst zufällig "Verona Feldbusch", schon
wird das als gewerbliche Nutzung ausgelegt, obwohl keine müde Mark - ähem
kein müder Euro - an Gewinn abzusehen war.
Andersherum: Macht jemand nach n Jahren immer noch keinen Gewinn, zieht
aber Vorsteuer ab, kommt das FA und sagt: keine gewerbliche Tätigkeit,
auch wenn abzusehen ist, dass im Folgejahr Gewinne anfallen würden.
Sagen wir's mal so: Macht man etwas regelmäßig und fließt Geld dabei, KANN
es einem als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden. Ohne Regelmäßigkeit
kann es einem NIE als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden.
Alles Gute wünscht
Michael
--
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