[Global] GEZ Gebühren ab 2007

Michael Hoennig michael at hostsharing.net
Tue Aug 1 15:10:25 CEST 2006


Hallo Michael,

> > es gibt noch mehr Ungerechtigkeiten. Wer ALG II bezieht, kann die
> > GEZ-Gebühr erlassen bekommen. Wer aber als Selbständiger nur soviel
> > verdient, wie er mit ALG II auch bekommenen würde, der wird bis zu
> > dreifach abkassiert (Privat, geschäftliche PC-Nutzung zuhause und
> > geschäftliche PC-Nutzung am Büroarbeitplatz).
> > 
> > Befreit werden kann man in dem Fall nicht!
> 
> Das gilt auch für Studenten (mit eigenem Haushalt/WG-Zimmer), die kein
> Bafög (mehr) bekommen. Sogar dann, wenn sie überhaupt keine Einkünfte
> haben, sondern vom Betteln bzw. ihren Eltern leben.

ich habe gerade erfahren, dass es  zwar gängige Praxis der GEZ ist,
solchen Menschen keinen Erlass zu gewähren und auf einen ALG-II Besscheid
zu pochen, dass dieser aber nach dem RGebStV gewährt werden muss. D.h.
man muss sich durchklagen.

Leider gilt das auch nur Privat. D.h. wer als nur-Selbständiger z.B. 600
Euro/Monat Gewinn macht und einen Büroarbeitsplatz und Heimarbeitplatz
hat, muss immer noch mindestens doppelt zahlen. Zum Vergleich: 300 Euro
Mietkostenzuschuss und 300 Euro ALG-II sind auch 600 Euro - und  da ist
sogar noch die KV drin.

	Michael



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