[Global-announce] weitere Informationen zu .eu Domains
Uwe Müller
global@hostsharing.net
Sun, 27 Nov 2005 18:19:33 +0100
Liebe Hostsharing-Kunden, -Mitglieder und -Nutzer,
Registrierungsanträge in der Sunrise Periode
Teilnehmer der Sunrise Periode hat in eigener Verantwortung nach
Maßgabe der Registrierungsbedingungen und -richtlinien und der
Sunriseregeln(1) nebst Anhängen hierzu innerhalb von 40 Tagen ab Eingang
des Registrierungsantrags bei EURid die erforderlichen Nachweise für
die Rechte, die zur Teilnahme an der jeweiligen Phase berechtigen, in
der vorgeschriebenen Form bei der zuständigen Bearbeitungsstelle
einzureichen. Gehen die angeforderten Unterlagen nicht form- und
fristgerecht bei der Bearbeitungsstelle ein, wird der Antrag des
Teilnehmers von EURid als verfallen angesehen.
Der Teilnehmer ist daher im eigenen Interesse gehalten, sich über seine
Möglichkeiten, Rechte und Pflichten im Rahmen des Überprüfungsverfahrens
aus den o. g. Bedingungen und Regeln der EURid sowie etwaigen Hinweisen
hierzu auf der Internetseite von EURid(2) zu informieren.
Sicherzustellen ist das die bei der Bestellung der Domain angegebene
e-mail-Adresse korrekt und bis zum Abschluss der
Registrierungsverfahrens gültig und erreichbar ist.
Der Teilnehmer erhält eine Bestätigungsmail von unserem Registrar die
mit folgenden Inhalten:
- Den Domainnamen
- Zeitpunkt des Antragseingangs
- Die Position in der Wartereihe
- Den Zeitpunkt, zu welchem die Unterlagen zur Prüfung eingegangen sein
müssen.
Der Antrag incl. Kontaktdaten des Teilnehmers wird in der Sunrise
WHOIS-Datenbank veröffentlicht. Die Angaben werden in einer Mail nebst
.pdf-Dokument bestätigt. Diese Mail ist dann auszudrucken, mit weiteren
Angaben zu ergänzen und dann mit den Unterlagen zum Nachweis des
"früheren" Rechts binnen 40 Tagen nach Erhalt der ersten
Bestätigungsmail unterschrieben an die in der eMail angegebene Adresse
des belgischen Validation Agents Pricewaterhouse
Cooper (PwC) versenden.
Ob unser Registrar einen Service zur Prüfung der formalen Anforderungen
der notwendigen Dokumente anbietet ist zur Zeit nicht bekannt.
Formale Vorgaben zur Einreichung der Nachweisdokumente:
Es gibt sehr strenge und Umfangreiche formale Vorgaben für die
Einreichung der Nachweisdokumente. So führen z.B. mit einer Büroklammer
zusammengeheftete Blätter zu einer Ablehnung der beantragten .eu Domain.
Die formalen Vorgaben sind in den Regeln für die Surnise Priode(1) zu
finden.
Die wichtigsten Vorgaben für die Einreichung der Beweisdokumente:
* Zu jedem .eu-Domainantrag während der Sunrise Period muß
genau ein Satz Nachweisdokumente eingereicht werden.
* Es ist nicht möglich, nachträglich Beweisdokumente einzureichen.
* Die Nachweisdokumente werden als Kopien in Papierform
eingereicht. Eine Beglaubigung der Kopien ist nicht notwendig.
* Das Einsenden per Fax oder E-Mail ist nicht erlaubt.
* Die Dokumente müssen nach dem Einscannen menschenlesbar sein.
* Bei dem Papier muß es sich um weiße, opake Blätter im Format DIN
A4 (29.7 cm x 21 cm) oder im Letter Format (27.94 cm x 21.59 cm)
handeln.
* Die Blätter dürfen nur einseitig bedruckt sein.
* Die Dokumente dürfen nicht mit Tinte oder Korrekturflüssigkeit
bearbeitet oder in sonst einer Form verändert werden.
* Die Blätter dürfen nicht gefaltet, zusammengeheftet, geklebt oder
in sonst einer Form aneinander befestigt sein.
* Die Dokumente müssen mit einem speziellen Deckblatt versehen sein,
das bei der Registry heruntergeladen werden kann.
* Alle Nachweisdokumente müssen in der gleichen offiziellen
EU-Sprache geliefert werden, die auf dem Deckblatt anzugeben ist.
Nötigenfalls müssen Nachweisdokumente von einem zertifizierten
Übersetzer in die angegebene Sprache übersetzt werden.
* Die Seiten müssen fortlaufend durchnumeriert sein, beginnend mit
Seitennummer 1, das Deckblatt nicht eingeschlossen.
freundliche Grüße
Uwe Müller
(1) Sunrise Regeln:
Sunrise: http://www.eurid.eu/en/documents/sunrise_rules_v1_0.pdf
Anhang 1:"Frühere Rechte" Länderübersicht
http://www.eurid.eu/en/documents/annex_1_v1_0.pdf
Anhang 2: Lizenzerklärung für eine eingetragene Marke
http://www.eurid.eu/en/documents/annex_2_v1_0.pdf
Anhang 3: Erklärung für die Übertragung eines Frühreren Rechts
http://www.eurid.eu/en/documents/annex_3_v1_0.pdf
(2) www.eurid.eu
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