[Global-announce] Weitere Informationen zum .eu-Sunrise-Verfahren

Paul Hink global@hostsharing.net
Fri, 28 Oct 2005 16:21:16 +0200


Liebe Hostsharing-Kunden, -Mitglieder und -Nutzer,

ergänzend zu den bereits hier veröffentlichten Informationen zu
.eu-Domains noch einige Hinweise zum Sunrise-Verfahren, das es
Rechteinhabern ermöglichen soll, sich .eu-Domains mit einem geschützten
Begriff vor Beginn der allgemeinen Registrierung zu sichern:

Per dom-order-Formular vorgemerkte Domains werden zunächst für die
freie Vergabe eingetragen. Soll eine Domain an einer der beiden
Sunrise-Phasen teilnehmen, muss dies vom zuständigen Mitglied per
E-Mail an bestellung@hostsharing.net veranlasst werden.

Informationen wie Domainnahmen, die in einer der Sunrise-Perioden
registriert werden sollen, aufgebaut sein müssen, finden sich unter
<http://www.domain-bestellsystem.de/docs/eu-info.pdf> (Abschnitt
"Schreibweisen und Sonderzeichen").

Bei Sunrise-Anträgen ist es besonders wichtig, dass die im Auftrag
(d.h. im dom-order-Formular) angegebenen Domaininhaber-Daten absolut
korrekt und identisch mit den Daten des Rechte-Inhabers sind.

Weitere Informationen, etwa zu den Sunrise-Gebühren und -Fristen,
wurden erst vor kurzem über diese Mailingliste veröffentlicht und
werden daher an dieser Stelle nicht wiederholt.

In der E-Mail an bestellung@hostsharing.net müssen neben der Domain
selbst noch folgende Informationen enthalten sein, da wir diese bei der
Beantragung der Sunrise-Teilnahme weitermelden müssen:

- An welcher Sunrise-Phase die Domain teilnehmen soll.

- Die Art des Rechts, das geltend gemacht werden soll. Das kann sein...

...in beiden Sunrise-Phasen:

	- öffentliche Einrichtung ("public body"): z.B. Name einer
	  Stadt, Gemeinde, Behörde, Schule, Kammer

	- geographischer Begriff: z.B. "Zugspitze"

	- eingetragene Wortmarke oder Wort/Bildmarke ("trademark"):
	  nationale Marke in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten
	  oder EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke mit Gültigkeit in
	  mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten. Nachweis ist durch
	  Kopie der Markenurkunde zu erbringen.

...in Sunrise-Phase 2 zusätzlich:

	- persönlicher Nachname ("family name"): z.B. "schmidt.eu",
	  "mayer.eu"

	- Unternehmensname/Firma/Geschäftsbezeichnung ("company name"):
	  Für Unternehmen aller Art. Die .eu-Domain muss exakt dem
	  Namen entsprechen. Ausnahme: Rechtsform kann weggelassen
	  werden, Leerzeichen durch Bindestrich ersetzen bzw.
	  weglassen.

	- unterscheidungskräftiger Werktitel ("distinctive titles of
	  protected literay and artistic works")

- Die exakte Zeichenfolge des Rechts, wie sie auf dem Nachweisdokument
  (z.B. Handelsregisterauszug) gedruckt ist, einschließlich aller Leer-
  und Sonderzeichen. Bsp: Domain: "c-und-a.eu" -> Zeichfolge: "C&A GmbH"

- In welcher Sprache das Nachweis-Dokument (z.B. die Markenurkunde)
  vorliegt.

- Das Land, in dem das geltend gemachte Recht geschützt ist.

Fragen zu .eu-Domains beantworten wir weiterhin gerne auf der
öffentlichen Mailingliste <support@hostsharing.net>.

Alles Gute im Namen der Hostmaster wünscht

Paul Hink
-- 
Hostsharing e.G. - http://www.hostsharing.net/