[Global-announce] Weitere Informationen zum .eu-Sunrise-Verfahren
Paul Hink
global@hostsharing.net
Fri, 28 Oct 2005 16:21:16 +0200
Liebe Hostsharing-Kunden, -Mitglieder und -Nutzer,
ergänzend zu den bereits hier veröffentlichten Informationen zu
.eu-Domains noch einige Hinweise zum Sunrise-Verfahren, das es
Rechteinhabern ermöglichen soll, sich .eu-Domains mit einem geschützten
Begriff vor Beginn der allgemeinen Registrierung zu sichern:
Per dom-order-Formular vorgemerkte Domains werden zunächst für die
freie Vergabe eingetragen. Soll eine Domain an einer der beiden
Sunrise-Phasen teilnehmen, muss dies vom zuständigen Mitglied per
E-Mail an bestellung@hostsharing.net veranlasst werden.
Informationen wie Domainnahmen, die in einer der Sunrise-Perioden
registriert werden sollen, aufgebaut sein müssen, finden sich unter
<http://www.domain-bestellsystem.de/docs/eu-info.pdf> (Abschnitt
"Schreibweisen und Sonderzeichen").
Bei Sunrise-Anträgen ist es besonders wichtig, dass die im Auftrag
(d.h. im dom-order-Formular) angegebenen Domaininhaber-Daten absolut
korrekt und identisch mit den Daten des Rechte-Inhabers sind.
Weitere Informationen, etwa zu den Sunrise-Gebühren und -Fristen,
wurden erst vor kurzem über diese Mailingliste veröffentlicht und
werden daher an dieser Stelle nicht wiederholt.
In der E-Mail an bestellung@hostsharing.net müssen neben der Domain
selbst noch folgende Informationen enthalten sein, da wir diese bei der
Beantragung der Sunrise-Teilnahme weitermelden müssen:
- An welcher Sunrise-Phase die Domain teilnehmen soll.
- Die Art des Rechts, das geltend gemacht werden soll. Das kann sein...
...in beiden Sunrise-Phasen:
- öffentliche Einrichtung ("public body"): z.B. Name einer
Stadt, Gemeinde, Behörde, Schule, Kammer
- geographischer Begriff: z.B. "Zugspitze"
- eingetragene Wortmarke oder Wort/Bildmarke ("trademark"):
nationale Marke in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten
oder EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke mit Gültigkeit in
mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten. Nachweis ist durch
Kopie der Markenurkunde zu erbringen.
...in Sunrise-Phase 2 zusätzlich:
- persönlicher Nachname ("family name"): z.B. "schmidt.eu",
"mayer.eu"
- Unternehmensname/Firma/Geschäftsbezeichnung ("company name"):
Für Unternehmen aller Art. Die .eu-Domain muss exakt dem
Namen entsprechen. Ausnahme: Rechtsform kann weggelassen
werden, Leerzeichen durch Bindestrich ersetzen bzw.
weglassen.
- unterscheidungskräftiger Werktitel ("distinctive titles of
protected literay and artistic works")
- Die exakte Zeichenfolge des Rechts, wie sie auf dem Nachweisdokument
(z.B. Handelsregisterauszug) gedruckt ist, einschließlich aller Leer-
und Sonderzeichen. Bsp: Domain: "c-und-a.eu" -> Zeichfolge: "C&A GmbH"
- In welcher Sprache das Nachweis-Dokument (z.B. die Markenurkunde)
vorliegt.
- Das Land, in dem das geltend gemachte Recht geschützt ist.
Fragen zu .eu-Domains beantworten wir weiterhin gerne auf der
öffentlichen Mailingliste <support@hostsharing.net>.
Alles Gute im Namen der Hostmaster wünscht
Paul Hink
--
Hostsharing e.G. - http://www.hostsharing.net/