[Global-announce] neues Transfer-Verfahren für generische Top-Level-Domains

Michael Hoennig (Hostmaster Hostsharing eG) global@hostsharing.net
Wed, 10 Nov 2004 07:43:12 +0100


Liebe Hostsharing-Genossen und -Nutzer,

zum 12. November 2004 tritt die sog. "Inter-Registrar
Transfer Policy" (kurz IRTP) in Kraft und regelt verbind-
lich den künftigen Ablauf bei Transfers (KK, Provider-
wechsel) von generischen Top-Level-Domains (gTLDs).


*** Die wichtigsten Informationen im Überblick ***

Nachfolgend haben wir wichtigsten Änderungen in Bezug auf die neue
Transfer Policy zusammengefasst:

- Betroffen sind alle über das PartnerGate verfügbaren
  gTLDs: .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ und .NAME
  (also die nicht-Länder-Top-Level-Domains)

- Künftig ist es vorgeschrieben, dass der Inhaber oder
  Admin-C einer Domain vor der Einleitung eines Transfers
  seine Zustimmung erteilt.

- Es gibt zwei erlaubte Verfahren die Autorisierung für
  einen Transfer beim Inhaber oder Admin-C einzuholen:
  o Physikalisches Verfahren (Fax, Brief)
  o Elektronisches Verfahren (e-mail)

- Für die automatisierte Abwicklung von Transfer-
  Aufträgen bei Hostsharing wird ausschliesslich das 
  elektronische Verfahren verwendet. Hierbei wird eine 
  eMail an den im Whois eingetragenen Inhaber bzw.  Admin-C 
  versandt, welcher seine Zustimmung zum Transfer  in 
  elektronischer Form erteilen kann.

- Hierzu hat ICANN ein einheitliches Dokument ("Form of
  Authorisation", kurz FOA) für alle Registrare vorgese-
  hen, welches künftig bei jedem Start eines Transfers
  automatisch an den Domain-Inhaber bzw. Admin-C ver-
  schickt wird.

- Der sog. "Transfer Contact" (Inhaber oder Admin-C) muss
  binnen 2 Wochen auf einen Link klicken, der ihn auf
  einen neutralen Webserver verweist. Dort kann er seine
  Zustimmung zum KK-START geben oder den Transfer
  ablehnen. Ohne diese Zustimmung darf der Transfer
  künftig nicht mehr durchgeführt werden.

Vorteil: hat der Transfer Contact dem Transfer zuge-
stimmt, wird dieser unverzüglich eingeleitet und der
bisherige Provider bzw. Registrar wird informiert. Er ist
dann verpflichtet, den Transfer zu bestätigen sofern kein
legitimer Grund für eine Ablehnung nach den neuen Rege-
lungen der ICANN vorliegt (siehe weiter unten). Es ist
daher zu erwarten, dass der Umzug von gTLDs künftig
reibungsloser vonstatten geht, da keine unbegründete
Ablehnung mehr durch den verwaltenden Provider erfolgen
darf.

Unverändert bleibt: wenn für eine Domain der Status
REGISTRAR-LOCK gesetzt ist (siehe Whois), muss der
Domaininhaber zunächst den REGISTRAR-LOCK durch seinen
bisherigen Provider aufheben lassen, bevor ein Transfer
technisch gestartet werden kann.


*** Zulässige Gründe für eine Transfer-Ablehnung ***

Eine Ablehnung durch den bisherigen Provider ist nur mit
einem der nachfolgend aufgeführten und von ICANN als zu-
lässig anerkannten Gründen möglich:
_ Nachweis des Betrugversuches
_ Laufendes UDRP-Verfahren
_ Gerichtsentscheid der einen Transfer unterbindet
_ Begründete Zweifel an der Identität des Inhabers/Admin-Cs
_ Nichtbezahlung der betroffenen Domain
_ Ablehnung durch den Domain-Inhaber (e-mail, Fax)
_ Domain befindet sich in einem LOCK-Status
_ Domain wurde vor weniger als 60 Tagen registriert
_ Domain wurde vor weniger als 60 Tagen transferiert

Daher ist die Freigabe der Domain mit dem von Hostsharing generierten
Codewort weiterhin nötig!


*** Weitergehende Informationen ***

Die neue Transfer Policy sowie weitere Informationen hierzu 
sind unter: http://www.icann.org/transfers/ zu finden.

Alles Gute wünschen die
	Hostsharing Hostmaster

-- 
Hostsharing eG / Boytinstr. 10 / D-22143 Hamburg
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