[Global-announce] Verguetungsregelung und Arbeitseinheiten

Michael Hoennig global@hostsharing.net
Wed, 22 Jan 2003 09:06:07 +0100


Liebe Hostsharing-Aktive,

im Rahmen der Vergütungsregelung haben wir leider ein Problem
gefunden, dass die "Rückstellung" der AE´s für die Aktiven zu einem
Problem machen kann:

Die Rückstellung der von AE´s muß das Mitglied in seiner eigenen
Buchhaltung als Forderung an Hostsharing werten und darauf erstmal 
Umsatzsteuer zahlen, ohne eine Zahlung für die zurückgestellten AE´s 
erhalten zu haben.

Die in das Folgejahr übernommenen AE müssen in der HS-Bilanz also auch als
Verbindlichkeiten eintragen werden, was die Bilanz belastet und unter
umständen dazu führt, das wir dann doch Verluste machen, was wir
eigentlich durch die Vergütungsordnung verhindern wollten.

Ergo: Wir müsen versuchen für die Übernahme der AE´s aus 2002 eine
andere Regelung zu finden. Entsprechende Überlegungen sind in Arbeit.

Alles Gute wünscht
	der Vorstand
	Uwe Müller +

-- 
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 Michael Hönnig