[Global-announce] Verguetungsregelung Version 1.1

uwe mueller global@hostsharing.net
Thu, 20 Jun 2002 10:36:05 +0200


Liebe Mitglieder,
- schreibfehler korregiert
- 8.1 letzter satz umformuliert

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Müller Michael Hönnig
Vorstand Hostsharing eG


Vorschlag zur Vergütungsregelung  Version 1.1

1. Dieser Vorschlag ist eine vorläufige Regelung, die bis zur Feststellung
   der Jahresüberschuss 2002 gilt. Danach ist über das weitere Vorgehen erneut 
   zu beschließen.  

2. Eine Vergütungsregelung kann, wenn es die Mitglieder per Abstimmung
    und die finanzielle Situation erlauben, auch ohne eine erneute General- 
    versammlung beschlossen werden. 

3. Die Funktion der vMV zur Entscheidung über die Verwendung des Überschusses
   ist hiervon unberührt.

4. Die Mitglieder planen, den Überschuß 2002 für Vergütungen zu
   verwenden.

5. Vergütung von Arbeitsleistungen

5.1 Arbeitsleistung wird in Form von Arbeitseinheiten (AE) angerechnet.
    Eine Arbeitseinheit wird mit 15 Min. veranschlagt. 

5.2 Eine Arbeitseinheit wird mit 8 Euro netto berechnet. Hierbei handelt es sich um eine
    Verrechnungseinheit, deren konkreter Wert sich anteilig aus den zur Verteilung auf
    die Arbeitsleistung bereitgestellten Überschüssen ergibt.

5.3 Die AE werden in Konten geführt, die für alle Mitglieder einsehbar sind. 

5.4 Sollte eine Arbeitseinheit nicht mit mindestens der Hälfte ihres
    Planwertes vergütet werden, werden 50% der AE auf das jeweils folgende
    Jahr übertragen. Eine AE kann auch über mehrere Jahre, je zu 50%, auf das
    jeweils nachfolgende Jahr übertragen werden, wenn die Voraussetzungen
    vorliegen.

6. Projektarbeit

6.1 Konkrete Projekte werden ausgeschrieben und an Mitglieder vergeben, 
    die das beste Preis/Leistungsverhältnis vermuten lassen und eine
    entsprechende Erfahrung vorweisen können. 

6.2 Werden von Mitgliedern Features gewünscht, die zur Zeit noch nicht zur
    Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, andere Mitglieder für eine
    Implementierung mit einem Betrag direkt zu entgelten. 
    Vom vereinbarten Betrag sind 75% für die Arbeitsleistenden und 25% für 
    Hostsharing eG zur Finanzierung von allg. Arbeitsleistungen zu verwenden. 

6.3 Einsteiger können ebenfalls grundsätzlich an solchen Projekten teilnehmen,
    um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Projektleitung muß in diesem Fall
    allerdings einem erfahrenen Mitglied überlassen werden.

6.4 Vor Beginn des Projektes wird die Vergütung in Form von AE festgelegt.
    Über eine Erhöhung der AE kann bei unerwarteten Problemen nachverhandelt
    werden. Größere Projekte können in einzeln abzurechnende Teilprojekte 
    aufgegliedert werden.

6.5 AE werden nach erfolgreichem Abschluß des Projektes gutgeschrieben.
        
    
7. Funktionsarbeit

7.1 Diejenigen, die sich fest dazu verpflichten, gewisse laufende Aufgaben zu
    übernehmen, erhalten dafür eine Pauschale von Arbeitseinheiten.
    
7.2 Das jeweilige Mitglied stellt für seine Aufgabe eine Liste nachprüfbarer
    Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft bereit.
    
7.3 Für einige Funktionen (z.B. Hostmaster) ist jedoch ein besonderes
    Vertrauensverhältnis Voraussetzung. Der Vorstand hat hier ein Vetorecht. 

7.4 Steht das jeweilige Mitglied in drei aufeinanderfolgenden Monaten für
    insgesamt mehr als drei Wochen nicht zur Verfügung, kann die Vergütung
    gekürzt werden.


8. Grundsätzlich nicht anrechenbare Arbeit

8.1 - Arbeiten, die Mitglieder von sich aus ohne Absprache mit dem
      Vorstand leisten. Unter besonderen Umständen ist eine nachträgliche
      Anerkennung nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.

    - Lesen der Mailinglisten und die Teilnahme an Diskussionen.
    
    - Aufwände für eigene Weiterbildung, auch wenn diese Hostsharing
      zugute kommt.

    - sämtliche Tätigkeiten eines Mitglieds, wenn diese kumuliert
      einen Umfang von weniger als insgesamt 5 Arbeitseinheiten
      pro Woche erfordern (Geringfuegigkeitsgrenze).

        
    




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