[Global-announce] Verguetungsregelung Versrion 1.1
uwe mueller
global@hostsharing.net
Wed, 19 Jun 2002 15:50:40 +0200
Liebe Mitglieder,
- 4. umformuliert
- 5.3 "alle" Mitglieder eingefügt
- 5.5 entfällt.
- 6.2 " mit einem Betrag direkt zu entgelten"
- 7.1 "Pauschale von Arbeitseinheiten"
- 7.3 Formulierung verbessert: Der Vorstand hat hier ein Vetorecht.
- 7.4 umformuliert
- 8.1 umformuliert
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Müller Michael Hönnig
Vorstand Hostsharing eG
Vorschlag zur Vergütungsregelung
1. Dieser Vorschlag ist eine vorläufige Regelung, die bis zur Feststellung
der Jahresüberschuss 2002 gilt. Danach ist über das weitere Vorgehen erneut
zu beschließen.
2. Eine Vergütungsregelung kann, wenn es die Mitglieder per Abstimmung
und die finanzielle Situation erlauben, auch ohne eine erneute General-
versammlung beschlossen werden.
3. Die Funktion der vMV zur Entscheidung über die Verwendung des Überschusses
ist hiervon unberührt.
4. Die Mitglieder planen, den Überschuß 2002 für Vergütungen zu
verwenden.
5. Vergütung von Arbeitsleistungen
5.1 Arbeitsleistung wird in Form von Arbeitseinheiten (AE) angerechnet.
Eine Arbeitseinheit wird mit 15 Min. veranschlagt.
5.2 Eine Arbeitseinheit wird mit 8 Euro netto berechnet. Hierbei handelt es sich um eine
Verrechnungseinheit, deren konkreter Wert sich anteilig aus den zur Verteilung auf
die Arbeitsleistung bereitgestellten Überschüssen ergibt.
5.3 Die AE werden in Konten geführt, die für alle Mitglieder einsehbar sind.
5.4 Sollte eine Arbeitseinheit nicht mit mindestens der Hälfte ihres
Planwertes vergütet werden, werden 50% der AE auf das jeweils folgende
Jahr übertragen. Eine AE kann auch über mehrere Jahre, je zu 50%, auf das
jeweils nachfolgende Jahr übertragen werden, wenn die Voraussetzungen
vorliegen.
6. Projektarbeit
6.1 Konkrete Projekte werden ausgeschrieben und an Mitglieder vergeben,
die das beste Preis/Leistungsverhältnis vermuten lassen und eine
entsprechende Erfahrung vorweisen können.
6.2 Werden von Mitgliedern Features gewünscht, die zur Zeit noch nicht zur
Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit andere Mitglieder für eine
Implementierung mit einem Betrag direkt zu entgelten.
Vom vereinbarten Betrag sind 75% für die Arbeitsleistenden und 25% für
Hostsharing eG zur Finanzierung von allg. Arbeitsleistungen.
6.3 Einsteiger können ebenfalls grundsätzlich an solchen Projekten teilnehmen,
um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Projektleitung muß in diesem Fall
allerdings einem erfahrenen Mitglied überlassen werden.
6.4 Vor Beginn des Projektes wird die Vergütung in Form von AE festgelegt.
Über eine Erhöhung der AE kann bei unerwarteten Problemen nachverhandelt
werden. Größere Projekte können in einzeln abzurechnende Teilprojekte
aufgegliedert werden.
6.5 AE werden nach erfolgreichem Abschluß des Projektes gutgeschrieben.
7. Funktionsarbeit
7.1 Diejenigen, die sich fest dazu verpflichten, gewisse laufende Aufgaben zu
übernehmen erhalten dafür eine Pauschale von Arbeitseinheiten.
7.2 Das jeweilige Mitglied stellt für seine Aufgabe eine Liste nachprüfbarer
Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft bereit.
7.3 Für einige Funktionen (z.B. Hostmaster) ist jedoch ein besonderes
Vertrauensverhältnis Voraussetzung. Der Vorstand hat hier ein Vetorecht.
7.4 Steht das jeweilige Mitglied in drei aufeinanderfolgenden Monaten für
insgesamt mehr als drei Wochen nicht zur Verfügung, kann die Vergütung
gekürzt werden.
8. Grundsätzlich nicht anrechenbare Arbeit
8.1 - Arbeiten, die Mitglieder von sich aus ohne Absprache mit dem
Vorstand leisten. Unter besonderen Umständen ist eine nachträgliche
Anerkennung nach Rücksprache mit dem Vorstand möglich.
- Lesen der Mailinglisten und die Teilnahme an Diskussionen.
- Aufwände für eigene Weiterbildung, auch wenn diese Hostsharing
zugute kommt.
- andere Tätigkeiten, wenn diese insgesamt einen Umfang von weniger
als 5 Arbeitsstunden pro Woche erfordern.
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