[Global-announce] Vorschlag Verguetungsregelung
uwe mueller
global@hostsharing.net
Mon, 17 Jun 2002 19:12:08 +0200
Liebe Mitglieder,
anbei der Vorschlag zur Vergütungsregelung.
Er basiert inhaltlich im wesentlichen auf den Vorschlag des
Vorstandes vom 07.03.2002 und in Punkt 6.2 auf den Vorschlag von
Michael Hönnig vom 07.05.2002, der etwas abgewandelt wurde.
Punkt 5.5 kann entfallen, wenn sich ALLE Aktivisten bereiterklären,
auf eine Anrechnung ihrer Arbeit zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Müller Michael Hönnig
Vorstand Hostsharing eG
Vorschlag zur Vergütungsregelung
1. Dieser Vorschlag ist eine vorläufige Regelung, die bis zur Feststellung
der Jahresüberschuss 2002 gilt. Danach ist über das weitere Vorgehen erneut
zu beschließen.
2. Eine Vergütungsregelung kann, wenn es die Mitglieder per Abstimmung
und die finanzielle Situation erlauben, auch ohne eine erneute General-
versammlung beschlossen werden.
3. Die Funktion der vMV zur Entscheidung über die Verwendung des Überschusses
ist hiervon unberührt.
4. Der Überschuss 2002 wird zu 100% für eine Vergütung verwendet.
5. Vergütung von Arbeitsleistungen
5.1 Arbeitsleistung wird in Form von Arbeitseinheiten (AE) angerechnet.
Eine Arbeitseinheit wird mit 15 Min. veranschlagt.
5.2 Eine Arbeitseinheit wird mit 8 Euro netto berechnet. Hierbei handelt es sich um eine
Verrechnungseinheit, deren konkreter Wert sich anteilig aus den zur Verteilung auf
die Arbeitsleistung bereitgestellten Überschüssen ergibt.
5.3 Die AE werden in Konten geführt, die für die Mitglieder einsehbar sind.
5.4 Sollte eine Arbeitseinheit nicht mit mindestens der Hälfte ihres
Planwertes vergütet werden, werden 50% der AE auf das jeweils folgende
Jahr übertragen. Eine AE kann auch über mehrere Jahre, je zu 50%, auf das
jeweils nachfolgende Jahr übertragen werden, wenn die Voraussetzungen
vorliegen.
5.5 Für die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit werden in einer
einmaligen Wahl aller Mitglieder insgesamt 1000 AE auf die aktiven
Mitglieder verteilt. Jedes aktive Mitglied, dass an dieser Verteilung
teilnehmen möchte, stellt dazu eine stichwortartige Liste der geleisteten
Arbeit vor.
6. Projektarbeit
6.1 Konkrete Projekte werden ausgeschrieben und an Mitglieder vergeben,
die das beste Preis/Leistungsverhältnis vermuten lassen und eine
entsprechende Erfahrung vorweisen können.
6.2 Werden von Mitgliedern Features gewünscht, die zur Zeit noch nicht zur
Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit andere Mitglieder für eine
Implementierung zu bezahlen. Von diesem Betrag sind 75% für die
Arbeistleistenden und 25% für Hostsharing eG zur finanzierung von allg.
Arbeitsleistungen.
6.3 Einsteiger können ebenfalls grundsätzlich an solchen Projekten teilnehmen,
um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Projektleitung muß in diesem Fall
allerdings einem erfahrenen Mitglied überlassen werden.
6.4 Vor Beginn des Projektes wird die Vergütung in Form von AE festgelegt.
Über eine Erhöhung der AE kann bei unerwarteten Problemen nachverhandelt
werden. Größere Projekte können in einzeln abzurechnende Teilprojekte
aufgegliedert werden.
6.5 AE werden nach erfolgreichem Abschluß des Projektes gutgeschrieben.
7. Funktionsarbeit
7.1 Diejenigen, die sich fest dazu verpflichten, gewisse laufende Aufgaben zu
übernehmen erhalten dafür eine feste Anrechung.
7.2 Das jeweilige Mitglied stellt für seine Aufgabe eine Liste nachprüfbarer
Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft bereit.
7.3 Für einige Funktionen (z.B. Hostmaster) ist jedoch ein besonderes
Vertrauensverhältnis Voraussetzung. Der Vorstand behält sich ein Vetorecht
vor.
7.4 Bei Abwesenheit wird diese Anrechnung nur dann gekürzt, wenn in drei
aufeinander folgenden Monaten mehr als drei Wochen Abwesenheit
zusammenkommen.
8. Nicht Anrechenbare Arbeit
8.1 Tätigkeiten im Umfang von 5 Stunden/Woche. Das lesen der
Hostsharing-Mailinglisten, Aufwände für eigene Weiterbildung,
auch wenn diese Hostsharing zugute kommt, Projekte, die nicht
vom Vorstand ausgeschrieben wurden.
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