[Global-announce] Finale Version Entwickler- und Autorenvereinbarung

uwe mueller global@hostsharing.net
Tue, 4 Jun 2002 18:46:14 +0200


Liebe Mitglieder,

auf der heute von mir geposteten Version
der Autorenvereinbarung, fehlten noch kleine Änderungen, die sich
aus der Diskussion mit Jörg Rathlev ergeben hatten.
Hier sind sie nun drin.

Folgende  der offizielle Vorschlag des Vorstandes.
Wenn keine wesenlichen Einwände kommen, würde ich dazu
in den nächsten Tagen noch eine kleine Abstimmung per Mail
machen. Abstimmungsberechtigt sind Mitglieder von Hostsharing eG.

Im Namen des Vorstandes

Uwe Müller
************************************

Entwickler- und Autorenvereinbarung

§ 1 Zweck

(1) Die folgende Vereinbarung regelt die gegenseitigen
Rechte und Pflichten der an einem Open-Source-Projekt
der Hostsharing eG (Projekt) beteiligten Personen
(Autoren).

(2) Zweck dieser Vereinbarung ist es, die
Gepflogenheiten bei der Entwicklung von
Open-Source-Software an die Gegebenheiten der
Hostsharing eG anzupassen und Rechtssicherheit für
alle Beteiligten zu schaffen.


§ 2 Projekte

(1) Open-Source-Projekte der Hostsharing eG sind alle
von der Hostsharing eG geführten Projekte und Arbeiten
zur Entwicklung von Softwarelösungen, Dokumentationen
und Gestaltungen textualer, grafischer oder
künstlerischer Art, die zur Veröffentlichung unter
einer oder mehrer Open-Source-Lizenzen bestimmt sind.

(2) Ein Open-Source-Projekt gilt dann als von der
Hostsharing eG geführt, wenn die Hostsharing eG 
- für dessen Abwicklung unmittelbar Ressourcen
  bereitstellt, oder
- die Autoren und die Hostsharing eG übereinkommen,
  daß es sich um ein solches Projekt handeln soll.

(3) Die Abwicklung des Projekts, obliegt den am
Projekt beteiligten Autoren.  Die Hostsharing eG kann
Vorgaben inhaltlicher und formeller Art zur Abwicklung
des Projekts machen. Dies umfaßt auch das Recht, die
Lizenz iSd. Absatz 1 festzulegen.  Eine einseitig
durch die Hostsharing eG festgelegte Lizenz muß den
Anforderungen der Open Source Initiativ [1] genügen.

(4) Ist nicht sicher feststellbar, welche
Open-Source-Lizenz für ein Projekt zwischen den
Autoren vereinbart wurde, so gilt im Zweifelsfalle die
GNU General Public Licence [2] in der zu Projektbeginn
gültigen Fassung als vereinbart.


§ 3 Beiträge

(1) Als Beitrag zu einem Projekt gilt jede Mitwirkung
an einem Projekt, die Urheberrechte am Ergebnis des
Projekts oder an einzelnen Teilen desselben begründet
oder betrifft.

(2) Beiträge sind insbesondere die Bereitstellung oder
Bearbeitung von
- Programmcode in Quelltextform oder Binärformat,
  inklusive etwaiger Dokumentation,
- Eingabedaten für Programme, sowie Test- und
  Beispieldaten,
- Anleitungen, Dokumentationen oder andere
  Textbeiträge unabhängig vom verwendeten Datenformat, 
- Beiträgen jedweder Art, die zur Veröffentlichung im
  Internet bestimmt sind, wie bspw. HTML-Seiten oder
  grafische Darstellungen.

(3) Beiträge zum Projekt werden unentgeltlich
geleistet. Den Autoren steht kein Aufwendungsersatz
zu.

(4) Ein Beitrag kann auch in der Kommentierung oder
Korrektur anderer Beiträge bestehen, unabhängig davon,
ob dies in mündlicher, schriftlicher oder
elektronischer Form erfolgt. 

(5) Grundsätzlich sind sämtliche Beiträge in einer
Weise zu kennzeichnen, die eine Identifizierung des
Autors gestattet, soweit dies nicht durch den Einsatz
technischer Mittel, wie z.B.  Sourcecode-Verwaltungs-
programme oder die Erstellung von Differenzdateien,
ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist. 

(6) Werden mit einem Beitrag originäre Nutzungsrechte
des Autors übertragen, so ist dies durch einen
entsprechenden Hinweis auf die Urheberschaft und die
vom Autor gewählten Lizenzbedingungen offenkundig zu
machen.

(7) Mit dem Einbringen von Beiträgen in ein Projekt
versichert der Autor, daß er über die erforderlichen
Rechte verfügt und das Rechte Dritter hierdurch nicht
verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Urheber-
oder Kennzeichenrechte.

(8) Für den Fall, daß ein Autor entgegen seiner
Zusicherung  nicht über die nach Absatz 7
erforderlichen Rechte verfügt, stellt er die übrigen
Autoren und die Hostsharing eG von allen Ansprüchen
Dritter frei, die sich hieraus ergeben.

(9) Handelt es sich bei dem Beitrag um das Werk eines
Dritten oder die Bearbeitung eines solchen Werks, so
verpflichtet sich der einbringende Autor die
Fremdurheberschaft, die Bezugsquelle und etwaige
Lizenzbedingungen offenzulegen.


§ 4 Selbständige Werke als Beiträge

(1) Soweit ein Beitrag zu dem Projekt selbständig
urheberrechtsfähig ist (selbständige Werke, Bsp.:
eigenständig nutzbare Programmteile,
Bibliotheksroutinen) gewährt der Autor unentgeltlich
ein einfaches Nutzungsrecht an seinem Werk, welches
den Anforderungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz,
unter der das Projekt geführt wird, genügt. 

(2) Das nach Absatz 1 eingeräumte Nutzungsrecht wird
sowohl für eine spätere Veröffentlichung als auch für
die Bearbeitung während der Projektabwicklung gewährt. 

(3) Versieht der Autor seinen Beitrag iSd. Absatz 1
nicht mit anderweitigen Lizenzbedingungen, so ist im
Zweifel davon auszugehen, daß ein unentgeltliches
Nutzungsrecht im Rahmen der zum Zeitpunkt der
Überlassung des Beitrags gültigen Fassung der GNU
General Public Licence [2] eingeräumt wurde.

(4) Eine anderweitige Verwertung selbständiger Werke
durch den Autor wird durch diese Vereinbarung
ausdrücklich nicht berührt.

(5) Überträgt der Autor ein eigenes originäres
Nutzungsrecht an einem Werk, so sichert er
gleichzeitig zu, selbst über sämtliche hierzu
erforderlichen Rechte zu verfügen und stellt
gleichzeitig die übrigen Autoren und die Hostsharing
eG von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen,
daß der Autor nicht über hinreichende Rechte zur
Übertragung des Nutzungsrechts verfügt.  


§ 5 Miturheberschaft

Sind mehrere Autoren als Urheber eines aus dem Projekt
resultierenden Werks anzusehen, so willigen sie in die
unentgeltliche Einräumung jener nicht-ausschließlichen
Nutzungsrechte gegenüber Dritten ein, die erforderlich
sind, um die Vervielfältigung, Verbreitung und Nutzung
des resultierenden Werks und seiner späteren
Bearbeitungen unter den Bedingungen der gewählten
Open-Source-Lizenz zu ermöglichen.


§ 6 Durchsetzung der Lizenz gegenüber Dritten

(1) Die Autoren vereinbaren untereinander und mit der
Hostsharing eG, allen notwendigen rechtlichen oder
tatsächlichen Schritten zuzustimmen, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen eines
aus dem Projekt hervorgegangenen Werks gegenüber
Dritten durchzusetzen.

(2) Die Zustimmung nach Absatz 1 umfaßt gegebenenfalls
auch die Pflicht, Rechte an den eigenen Beiträgen an
andere Autoren oder die Hostsharing eG abzutreten,
soweit dies zur Durchsetzung der Lizenzbedingungen
gegenüber Dritten erforderlich ist.

(3) Aus den Regelungen der Absätze 1 und 2 folgt
keine Kostentragungspflicht der Autoren.


§ 7 Geheimhaltung, Herausgabepflicht

(1) Die Autoren verpflichten sich, personenbezogene
Daten und andere erkennbar vertrauliche Informationen,
die ihnen während der Projektabwicklung bekannt
geworden sind, Dritten gegenüber nicht zu offenbaren.

(2) Bei Beendigung des Projekts oder Ausscheiden aus
dem Projekt sind vom Autor Materialien und Gegenstände,
die nur zum Zweck der Projektabwicklung überlassen
wurden, an den Eigentümer herauszugeben.
Vervielfältigungsstücke müssen vernichtet oder
gelöscht werden, soweit kein anderweitiges Besitzrecht
besteht.


§ 8 Kennzeichnung der Urheberschaft

(1) Grundsätzlich willigt jeder Autor ein, daß
seine Mitwirkung an dem Projekt gegenüber Dritten
offengelegt wird. 

(2) Ein Autor kann abweichend hiervon verlangen, daß
seine Mitwirkung an einem Projekt gegenüber Dritten
nicht offengelegt wird. Dem Autor wird hierzu
Gelegenheit gegeben, in den zur Veröffentlichung
bestimmten Teilen des Projekts, Namensnennungen oder
andere Hinweise, die eine Identifizierung seiner
Person durch Ausstehende gestatten würden, durch
Pseudonyme zu ersetzen. 


§ 9 Gegenseitiger Haftungsausschluß

(1) Die Autoren und die Hostsharing eG stellen sich
untereinander von der Haftung für fehlerhafte Beiträge
frei, soweit etwaige Schäden nicht auf vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. 

(2) Absatz 1 betrifft nicht die Haftung gegenüber
Dritten und umfaßt insbesondere nicht die Gewähr
dafür, daß ein Beitrag frei von Rechten Dritter ist,
die einer Verwendung im Rahmen des jeweiligen Projekts
entgegenstehen.


§ 10 Anwendungsbereich

(1) Diese Vereinbarung gilt für alle Projekte an denen
der unterzeichnende Autor teilnimmt.

(2) Wünscht ein Autor im Einzelfall von Regelungen
dieser Vereinbarung abzuweichen, so bedarf er hierzu
der schriflich oder elektronisch erklärten Zustimmung
der anderen am Projekt beteiligten Autoren sowie der
Hostsharing eG.

(3) Für einzelne Projekte können abweichende oder
ergänzende Regelungen zwischen den beteiligten Autoren
getroffen werden, soweit die Hostsharing eG in eine
solche Abweichung einwilligt. 

(4) Diese Vereinbarung kann mit Wirkung für die
Zukunft durch schriftliche oder elektronische
Erklärung gegenüber der Hostsharing eG ohne Einhaltung
einer Frist gekündigt werden.

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[1] http://www.opensource.org/doc/definition.htm
[2] derzeit Version 2, abrufbar unter
    http://www.gnu.org/licenses/gpl.html
-- 
Open-Source und Webhosting
vorstand@hostsharing.net www.hostsharing.net