[Global-announce] Aufruf zur virtuellen Mitgliederversammlung

uwe mueller global@hostsharing.net
Tue, 4 Jun 2002 00:22:19 +0200


Zur virtuellen Mitgliederversammlung (vMV) stehen folgende Anträge zur Abstimmung an:

1. Neue Betriebsordnung/AGB
  Da wir die neue AGB/BO bis zur vMV/GV nicht fertig haben werden,
  beantragen wir die möglichkeit, einen Entwurf der zukünftigen Allgemeinen
  Geschäftsbedingungen und einer neuen Betriebsordnung der Hostsharing eG durch
  einen Vorschlag des Vorstandes und  folgender Diskussion der Mitglieder durch
  ein verkürztes Verfahren zu beschließen. Als verkürztes Verfahren wird
  eine Abstimmung durch eine einfache Abstimmung per mail bezeichnet.

  Begründung:
  Die Betriebsordnung ist durch eine virtuelle Mitgliederversammlung (vMV)
  von den Mitgliedern anerkannt und durch die folgende Generalversammlung(GV)bestätigt
  worden. Hierdurch kann eine neue Betriebsordnung nur durch eine vMV und Bestätigung
  durch eine Generalversammlung wieder aufgehoben werden.

  Zur Zeit wird vom Vorstand und zwei Mitgliedern ein Vorschlag zu den AGB und
  einer neuen Betriebsordnung erarbeitet. Es ist nicht damit zu rechnen, das
  innerhalb der vMV entsprechende Entwürfe zur Verfügung stehen und ausreichend
  Zeit für die Mitglieder bleibt, diese ausgiebig zu diskutieren und Vorschläge einzubringen.

  Ein erneutes Verfahren vMV und folgender Generalversammlung verzögert den Einsatz einer AGB und
  neuen Beteiebsordnung um mindestens sechs bis acht Wochen.
  

2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

   Die Mitglieder stimmen zu, das der Vorstand und der Aufsichtsrat auf der Generalversammlung
   entlastet werden kann, ohne das vorab über eine Entlastung in der vMV abgestimmt wurde.

   Begründung:
   Die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates kann nur auf der Generalversammlung
   erfolgen (GenG. §38,§48) und nicht vorab durch eine vMV. Nach unserer Geschäftsordnung zur
   vMV und der Geschäftsordnung zur Generalversammlung, kann die GV aber nur die Beschlüsse der
   Generalversammlung bestätigen. Um eine wiederholte Einberufung einer vMV mit folgender
   Generalversammlung, und den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, schlägt der Vorstand
   diese Erklärung vor.

3. Mitgliedsbeitrag

   Der Vorstand schlägt vor, für folgende Mitgliedschaften den
   Mitgliedsbeitrag auf 0 Euro/Monat festzusetzen:

Funktionsmitgliedschaft:

        Funktionsmitglieder sind für bestimmte, von der Generalversammlung
        festgelegte, Aufgaben vom Vorstand benannte Mitglieder, die der
        Genossenschaft besondere Dienste erbringen. Dazu gehören, nicht
        abschließend, der Vorstand selbst, der Aufsichtsrat, Hostmaster,
        Webmaster, Buchhalter, Rechtsberater sowie gegenseitig
        verbundene Unternehmen.
        
        Das Mitglied muß sich in angemessenem Umfang der bestimmten Aufgabe widmen.
        Im Falle der Nichterbringung der Leistung kann die Funktionsmitgliedschaft
        nachträglich aberkannt werden, womit eine Nachzahlungspflicht entsteht.
        Eine konkrete Kritik an der Berechtigung des jeweiligen Mitglieds, den
        Mitgliedsbeitrag nicht zahlen zu müssen, muss zeitnah geäußert werde.

        
Ehrenmitgliedschaft:

        Ehrenmitglieder sind von der Generalversammlung aufgrund ihrer
        besonderen Verdienste auf unbestimmte Zeit gewählt. Die 
        Ehrenmitgliedschaft kann nur von der Generalversammlung aberkannt
        werden.

        Ehrenmitgliedschaft kann insbesondere auch zur Förderung 
        von als förderungswürdig empfundener Projekte dienen, indem
        diese z.B. einem Trägerverein gewährt wird.

gekündigte Mitgliedschaft:

        Diejenigen, die bereits ihren Austritt erklärt haben sind nicht mehr
        beitragspflichtig, sobald sie keine Leistungen mehr abnehmen.
        Nimmt ein Mitglied mit gekündigter Mitgliedschaft später wieder
        Leistungen ab, dann muss der Beitrag der vergangennen Monat
        rückwirkend nachgezahlt werden.

        
4. Aufwandsentschädigung des Vorstandes

   Als Vorstand haben wir permanent Aufwände, die kaum sinnvoll abrechenbar sind. Dazu gehören z.B.
   Telefonkosten, das Stellen von privaten technischem Gerät, wie z.B. Telefax, Drucker etc..
   Es ist keine dauerhafte Lösung, dass wir das einfach neben bei aus der Privatkasse bezahlen.
   Der Vorstand schlägt eine Pauschale von monatlich 50 Euro pro Vorstandsmitglied vor.
   
   
5. Vergütungsregelung
   Eine noch vor der Abstimmphase nachzureichende Vergütungsregel soll
   beantragt werden.


Der Vorstand

Uwe Müller Michael Hönnig








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