[Global-announce] Aufruf zur virtuellen Mitgliederversammlung
uwe mueller
global@hostsharing.net
Tue, 4 Jun 2002 00:22:19 +0200
Zur virtuellen Mitgliederversammlung (vMV) stehen folgende Anträge zur Abstimmung an:
1. Neue Betriebsordnung/AGB
Da wir die neue AGB/BO bis zur vMV/GV nicht fertig haben werden,
beantragen wir die möglichkeit, einen Entwurf der zukünftigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und einer neuen Betriebsordnung der Hostsharing eG durch
einen Vorschlag des Vorstandes und folgender Diskussion der Mitglieder durch
ein verkürztes Verfahren zu beschließen. Als verkürztes Verfahren wird
eine Abstimmung durch eine einfache Abstimmung per mail bezeichnet.
Begründung:
Die Betriebsordnung ist durch eine virtuelle Mitgliederversammlung (vMV)
von den Mitgliedern anerkannt und durch die folgende Generalversammlung(GV)bestätigt
worden. Hierdurch kann eine neue Betriebsordnung nur durch eine vMV und Bestätigung
durch eine Generalversammlung wieder aufgehoben werden.
Zur Zeit wird vom Vorstand und zwei Mitgliedern ein Vorschlag zu den AGB und
einer neuen Betriebsordnung erarbeitet. Es ist nicht damit zu rechnen, das
innerhalb der vMV entsprechende Entwürfe zur Verfügung stehen und ausreichend
Zeit für die Mitglieder bleibt, diese ausgiebig zu diskutieren und Vorschläge einzubringen.
Ein erneutes Verfahren vMV und folgender Generalversammlung verzögert den Einsatz einer AGB und
neuen Beteiebsordnung um mindestens sechs bis acht Wochen.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Mitglieder stimmen zu, das der Vorstand und der Aufsichtsrat auf der Generalversammlung
entlastet werden kann, ohne das vorab über eine Entlastung in der vMV abgestimmt wurde.
Begründung:
Die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates kann nur auf der Generalversammlung
erfolgen (GenG. §38,§48) und nicht vorab durch eine vMV. Nach unserer Geschäftsordnung zur
vMV und der Geschäftsordnung zur Generalversammlung, kann die GV aber nur die Beschlüsse der
Generalversammlung bestätigen. Um eine wiederholte Einberufung einer vMV mit folgender
Generalversammlung, und den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, schlägt der Vorstand
diese Erklärung vor.
3. Mitgliedsbeitrag
Der Vorstand schlägt vor, für folgende Mitgliedschaften den
Mitgliedsbeitrag auf 0 Euro/Monat festzusetzen:
Funktionsmitgliedschaft:
Funktionsmitglieder sind für bestimmte, von der Generalversammlung
festgelegte, Aufgaben vom Vorstand benannte Mitglieder, die der
Genossenschaft besondere Dienste erbringen. Dazu gehören, nicht
abschließend, der Vorstand selbst, der Aufsichtsrat, Hostmaster,
Webmaster, Buchhalter, Rechtsberater sowie gegenseitig
verbundene Unternehmen.
Das Mitglied muß sich in angemessenem Umfang der bestimmten Aufgabe widmen.
Im Falle der Nichterbringung der Leistung kann die Funktionsmitgliedschaft
nachträglich aberkannt werden, womit eine Nachzahlungspflicht entsteht.
Eine konkrete Kritik an der Berechtigung des jeweiligen Mitglieds, den
Mitgliedsbeitrag nicht zahlen zu müssen, muss zeitnah geäußert werde.
Ehrenmitgliedschaft:
Ehrenmitglieder sind von der Generalversammlung aufgrund ihrer
besonderen Verdienste auf unbestimmte Zeit gewählt. Die
Ehrenmitgliedschaft kann nur von der Generalversammlung aberkannt
werden.
Ehrenmitgliedschaft kann insbesondere auch zur Förderung
von als förderungswürdig empfundener Projekte dienen, indem
diese z.B. einem Trägerverein gewährt wird.
gekündigte Mitgliedschaft:
Diejenigen, die bereits ihren Austritt erklärt haben sind nicht mehr
beitragspflichtig, sobald sie keine Leistungen mehr abnehmen.
Nimmt ein Mitglied mit gekündigter Mitgliedschaft später wieder
Leistungen ab, dann muss der Beitrag der vergangennen Monat
rückwirkend nachgezahlt werden.
4. Aufwandsentschädigung des Vorstandes
Als Vorstand haben wir permanent Aufwände, die kaum sinnvoll abrechenbar sind. Dazu gehören z.B.
Telefonkosten, das Stellen von privaten technischem Gerät, wie z.B. Telefax, Drucker etc..
Es ist keine dauerhafte Lösung, dass wir das einfach neben bei aus der Privatkasse bezahlen.
Der Vorstand schlägt eine Pauschale von monatlich 50 Euro pro Vorstandsmitglied vor.
5. Vergütungsregelung
Eine noch vor der Abstimmphase nachzureichende Vergütungsregel soll
beantragt werden.
Der Vorstand
Uwe Müller Michael Hönnig
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